Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellung der Teilnahme an der Entgeltfortzahlungsversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-13329 Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht Erstattungsansprüche der Arbeitgeber bei Mutterschaft und ggf. Krankheit gegen die Krankenversicherungsträger vor. Zur Finanzierung dieser Ansprüche haben die Arbeitgeber Umlagen zu zahlen. Allerdings können nicht alle Arbeitgeber an der Umlageversicherung teilnehmen. Während zur Umlage U 2 (Erstattungen von Aufwendungen wegen Schwanger- und Mutterschaft) alle Arbeitgeber verpflichtet sind, ist die Umlage U 1 (Erstattung von Aufwendungen wegen Krankheit und Kur) nur von bestimmten Arbeitgebern zu zahlen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Teilnahmepflicht
[i]Kein Wahlrecht für ArbeitgeberDie Arbeitgeber können nicht wählen, ob sie dem Ausgleichsverfahren angehören wollen oder nicht. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Während die Teilnahme an der Ausgleichsversicherung U 2 obligatorisch ist, besteht sie bei der U 1 nur bei Arbeitgebern, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Anzahl der Arbeitnehmer
[i]Nicht mehr als 30 ArbeitnehmerIn der Praxis treten bei der Frage, wie viele Arbeitnehmer beschäftigt werden, immer wieder Probleme auf. Ein Arbeitgeber beschäftigt i. d. R. nicht mehr als 30 Arbeitnehmer, wenn er in dem let...