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Insolvenzschutz bei der rückgedeckten Direktzusage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-13338 Für Versorgungszusagen nach dem BetrAVG an Gesellschafter-Geschäftsführer besteht für die rückgedeckte Direktzusage ein betriebsrentenrechtlicher Insolvenzschutz. Dieser ist jedoch auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt, weshalb es bei hohen Versorgungszusagen und -anwartschaften dazu kommen kann, dass diese nicht komplett abgesichert sind. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann sich eine Sicherungsverpfändung als sinnvoll erweisen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Insolvenzschutz durch den PSVaG
[i]Eintritt des SicherungsfallsDer Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) greift ein, wenn das Insolvenzverfahren über die GmbH eröffnet wird oder ein dem gleichgestelltes Verfahren vorliegt. Der Gesellschafter-Geschäftsführer muss als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein, dessen Versorgungsleistungen solche der betrieblichen Altersversorgung sind.
Eintritt der Insolvenz in der Leistungsphase
[i]Leistungen des PSVaG auf Höchstbeträge begrenztDer PSVaG übernimmt die laufenden Versorgungsleistungen und einmaligen Kapitalzahlungen, die in der Versorgungszusage zugesagt wurden, allerdings beschränkt auf gewisse Höchstbeträge. Hohe Versorgungszusagen sind d...