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AG Göttingen 09.03.2012 21 C 117/11, NWB 30/2012 S. 2449

Arbeitsrecht | Insolvenzfestigkeit der Direktversicherung des GmbH-Alleingesellschafters

Ein (nur) für den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb vor Eintritt der Unverfallbarkeit widerruflich eingeräumtes Bezugsrecht zu einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direkt-/Lebensversicherung bleibt bei Insolvenz des Arbeitgebers zugunsten des bezugsberechtigten Beschäftigten bestehen und steht damit der Insolvenzmasse nicht zur Verfügung. [i]BGH, Urteil vom 3. 6. 2005 - IV ZR 134/05 NWB RAAAB-99013 Dies gilt auch für ein eingeschränkt widerrufliches Bezugsrecht des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, der sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH als Versicherungsnehmerin hält. Denn es ist kein Grund ersichtlich, diesen (Allein-)Geschäftsführer anders zu behandeln als einen Arbeitnehmer, wenn seine Absicherung zu für die Absicherung eines angestellten Geschäftsführers üb...