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Einkommensteuer | Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens teilentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen, ist der Vorgang insoweit als Entnahme zu beurteilen, als das Entgelt hinter dem Teilwert des Wirtschaftsguts zurückbleibt. (2) Im Veranlagungszeitraum 1999 war eine derartige Entnahme nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 nicht mit dem Buchwert zu bewerten. (3) Die Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG 1999 auf eine im Dezember 1998 angebahnte und im Februar 1999 vollzogene Übertragung verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
Die kurzzeitige Aufhebung des Mitunternehmererlasses für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 führte auch dazu, dass Buchwertübertragungen mit Rechtsträgerwechsel, also zwischen dem Sonderbetriebsver...BStBl 1999 I S. 304