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BFH 14.03.2012 XI R 2/10, NWB 30/2012 S. 2446
Abgabenordnung | Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO
Die Entscheidung des Finanzamts darüber, ob im Fall einer irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO nachträglich geändert wird, ist nach dem keine Ermessensentscheidung.