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Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008: Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig
Als eine der zentralen Vorschriften des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde § 4 Abs. 5b EStG eingeführt, welcher seit dem Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden ist. Diese Vorschrift enthält für die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen ein Betriebsausgabenabzugsverbot. Zuvor war die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig, womit diese mittelbar auch von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage abzugsfähig war. Durch die Implementierung des Betriebsausgabenabzugsverbots sowie der Erweiterung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften ist die effektive Gewerbesteuerbelastung der Unternehmen im Einzelfall erheblich gestiegen.
Das FG Hamburg hatte jüngst sowohl über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen als auch über die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung zu entscheiden. Bezüglich der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden sowie der Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG hat das Finanzgericht einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip festgestellt und diese Vorschriften dem BVerfG zur Vorabentscheidung vorge...