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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 13 AS 2584/12 B

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichtes, mit dem ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wurde, ist gem. § 172 Abs. 2 SGG nicht statthaft (a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B, www. sozialgerichtsbarkeit.de).

Fundstelle(n):
TAAAE-13235

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