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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 24/11

Gesetze: KN Pos. 3003 KN Pos. 1302 KN Pos. 2208 Zus. Anm. zu Kap. 30 ZK Art. 12 RL 2001/83/EG Art. 14 RL 2001/83/EG Art. 16

Zolltarif: Tarifierung von homöopathischen Arzneimitteln

Leitsatz

Homöopathische Arzneimittel in Form von Urtinkturen und Dilutionen, die weder auf der Verpackung noch an anderer Stelle einen Hinweis auf die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen dieses Erzeugnis verwendet werden soll, enthalten, können nicht als Arzneiware in die Position 3004 eingereiht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-13113

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