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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 781

Ausweitung der Haftung nach § 74 AO

Lukasz Mehl und Gunnar Tetzlaff

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-12993Überlässt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter in seinem Eigentum stehende Gegenstände seinem Unternehmen, haftet er mit diesen Gegenständen für bestimmte Steuerschulden des Unternehmens gem. § 74 Abs. 1 AO. Strittig ist, ob sich der Haftungszugriff in Fällen, in denen der ursprünglich überlassene Gegenstand selbst nicht mehr vorhanden ist, auch auf ein Surrogat (Veräußerungserlös, Schadenersatz, Tauschgegenstand o. Ä.) erstreckt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Die Entscheidungen des BFH

[i]Der BFH sieht eine planwidrige Gesetzeslücke und bejaht die Surrogathaftung In zwei nahezu inhaltsgleichen Urteilen (, BStBl 2012 II S. 223, und vom 22. 11. 2011 - VII R 67/10 NWB RAAAE-02924) bejahte der BFH die Haftung der Gesellschafter mit Surrogaten, und zwar unabhängig davon, ob die Gegenstände vor oder nach Erlass der entsprechenden Haftungsbescheide veräußert worden waren.

Der BFH begründete dies mit Sinn und Zweck des § 74 AO. Danach sei dem Finanzamt im Fall gepachteter Anlagegenstände vergleichbare Beitreibungsmöglichkeiten zu eröffnen wie in Fällen, in denen das Unternehmen mit eigenen Gegenständen wirtschafte und in Surrogate vollstreckt werden könne. In dem engeren Wortlaut der Norm sah der BFH eine planwid...BStBl 1967 III S. 166