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Insolvenzrecht | Einordnung der Lohnforderung des Arbeitnehmer-Gesellschafters
Macht der Arbeitnehmer einer GmbH, deren Mitgesellschafter er zu einem Drittel ist, über mehrere Jahre seine offenen Nettolohnansprüche nicht geltend, kann dies als Stundung der Forderungen mit der Folge zu qualifizieren sein, dass sie als eine dem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung nachrangig i. S. von § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO sind. Als solche können die Forderungen nur auf besondere Aufforderung des Insolvenzgerichts nach Maßgabe des § 174 Abs. 3 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Im Streitfall wurde nach Eingang der Zahlungsklage des Arbeitnehmer-Gesellschafters beim Arbeitsgericht über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet; daraufhin beantragte er die Feststellung seiner Forderungen als Insolvenzforderung (§ 38 InsO). Das Gericht lehnte dies unter Hinweis a...