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BFH 23.5.2012 IX R 2/12, NWB 29/2012 S. 2362

Einkommensteuer | Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach dem nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung hat der BFH auch gegen eine in der Literatur vertretene Auffassung (s. Wüllenkemper, EFG 2012 S. 610) dem Bauherrn ein Wahlrecht zugestanden, das den Steuerpflichtigen im Gewinnermittlungsbereich zusteht, den privaten Vermietern wegen des Grundsatzes der Gesamtgewinngleichheit aber nicht verwehrt werden sollte. Dies mag für die Steuerpflichtigen erfreulich sein. Aber ist nun ein Tätigkeitsfeld ungehemmter Gleichbehandlung eröffnet, denn bisher galt der Grundsatz der...