Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbarkeit einer zivilrechtlich unwirksamen Anteilsübertragung nach § 17 EStG
Eine wegen Verstoßes gegen § 15 Abs. 3 GmbHG formunwirksame Anteilsübertragung auf eine Kapitalgesellschaft ist nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbar, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen auf die erwerbende Kapitalgesellschaft übergeht, Veräußerer und Erwerberin die Anteilsübertragung wirklich gewollt und sich auch dementsprechend verhalten haben; die Formunwirksamkeit der zivilrechtlichen Übertragung der Anteile schließt den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen nicht zwangsläufig aus (Bezug: § 15 Abs. 3, 4 GmbHG, § 39 Abs. 2 AO; § 17 Abs. 1 EStG).
Eine Veräußerung i. S. von § 17 EStG wird mit der entgeltlichen Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums durch den Veräußerer auf den Erwerber verwirklicht. Notwendige und hinreichende Voraussetzung für die Zurechnung einer veräußerten Beteili...