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BFH 24.01.2012 IX R 69/10, StuB 13/2012 S. 524

Steuerbarkeit einer zivilrechtlich unwirksamen Anteilsübertragung nach § 17 EStG

Eine wegen Verstoßes gegen § 15 Abs. 3 GmbHG formunwirksame Anteilsübertragung auf eine Kapitalgesellschaft ist nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbar, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen auf die erwerbende Kapitalgesellschaft übergeht, Veräußerer und Erwerberin die Anteilsübertragung wirklich gewollt und sich auch dementsprechend verhalten haben; die Formunwirksamkeit der zivilrechtlichen Übertragung der Anteile schließt den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen nicht zwangsläufig aus (Bezug: § 15 Abs. 3, 4 GmbHG, § 39 Abs. 2 AO; § 17 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Eine Veräußerung i. S. von § 17 EStG wird mit der entgeltlichen Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums durch den Veräußerer auf den Erwerber verwirklicht. Notwendige und hinreichende Voraussetzung für die Zurechnung einer veräußerten Beteili...