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BFH 14.03.2012 IV B 7/11, StuB 13/2012 S. 523

Hinzurechnungen von Sondervergütungen bei der Tonnagebesteuerung

Die bei der Tonnagebesteuerung in § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG vorgesehene Zurechnung von Sondervergütungen ist nicht auf Missbrauchsfälle beschränkt und erfasst insbesondere auch die einem Kommanditisten gezahlte Befrachtungskommission, wenn es sich bei dieser um eine Sondervergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG handelt (Bezug: § 5a Abs. 2 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG).

Praxishinweise

Der BFH leitet dieses Ergebnis aus dem Willen des Gesetzgebers ab. Nach den Gesetzesmaterialien sind Vergütungen, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Gesellschaft für Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern auf schuldrechtlicher Basis erhält, anders als Gewinnanteile in dem bei der Tonnagesteuer pauschal ermittelten Ge...