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BFH 08.03.2012 V R 30/09, StuB 13/2012 S. 526

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für heileurythmische Leistungen

(1) Zum Nachweis der bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Berufsqualifikation aus einer „regelmäßigen” Kostentragung durch Sozialversicherungsträger genügt es nicht, dass lediglich einzelne gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung eine Kostentragung für Leistungen der Heileurythmie vorsehen (Fortführung des NWB CAAAB-43704, BStBl 2005 II S. 316 = Kurzinfo StuB 2005 S. 234). (2) Der Befähigungsnachweis kann sich auch aus dem Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband des Leistungserbringers und den gesetzlichen Krankenkassen ergeben. Dies setzt voraus, dass der Leistungserbringer Mitglied des Berufsverbands ist, der Integrierte Versorgungsvertrag Qualifikationsanforderungen für die Leistungserbrin...