Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Insolvenzanfechtung bei Umbuchung von Scheingewinnen im Zwei-Personen-Verhältnis
Unentgeltliche Leistungen des Insolvenzschuldners sind anfechtbar und müssen zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden (§ 134 Abs. 1, § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO). Darunter fällt jedoch nicht die Umbuchung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen auf ein anderes Anlagekonto desselben Anlegers.
Im Streitfall war eine mittlerweile verstorbene Person einer Anlegergemeinschaft (Schuldnerin) beigetreten, die mit Optionsgeschäften hohe Renditen erzielen wollte und über deren Vermögen später das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Um tatsächlich erlittene Verluste zu verschleiern, leitete sie den Anlegern Kontoauszüge zu, in denen frei erfundene Gewinne ausgewiesen waren. Die Einlagen von Neukunden wurden für Aus- und Rückzahlungen an Altkunden verwandt. Die vom Insolvenzverwalter verklagte Erbin...