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Behandlung von Andienungsrechten für nicht-beherrschende Gesellschafter (NCI puts)
I. Einführung
Innerhalb der IFRS stellt das Eigenkapital ( equity) eine residual zu bestimmende Größe dar. Eine Abgrenzung ist sowohl hinsichtlich anderer Finanzierungsquellen aber auch nach der Art des Gesellschafterverhältnisses geboten:
Das Eigenkapital insgesamt umfasst das nach Abzug der Schulden verbleibende Nettovermögen eines Unternehmens (IAS 32.11).
Innerhalb des Eigenkapitals ist zwischen Anteilen beherrschender ( controlling) und nicht-beherrschender Gesellschafter ( non-controlling interest) zu unterscheiden (IFRS 10.A).
Die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital betrifft nicht nur den Ausweis ( presentation), sondern auch die Bewertung ( measurement). So scheidet eine (Folge-)Bewertung mit Berührung des Gesamtergebnisses von equity instruments – unabhängig von der Art des Gesellschafterverhältnisses – aus. Wegen der strikten Trennung von Gesellschafter- und Gesellschaftssphäre zeitigt das Handeln der Gesellschafter untereinander nur Relevanz für die Aufteilung des Eigenkapitals. Eine Besonderheit gilt, wenn einem Teil der Gesellschafter neben dem residualen Anspruch ein Andienungsrecht ( put option) eingeräumt wird. In...