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Umsatzsteuer: Unternehmer oder nichtselbständige Tätigkeit?
Umsatzsteuerbar sind lediglich die von einem Unternehmer erbrachten Leistungen. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausführt. Damit lösen nichtselbständige Tätigkeiten keine Unternehmereigenschaft und damit auch keinen umsatzsteuerbaren Umsatz aus. Der BFH hat sich mit Beschluss vom - V B 10/11 NWB QAAAE-11227 mit der Abgrenzung zwischen einer „selbständigen” und einer „nichtselbständigen” Tätigkeit auseinandergesetzt.
Der Urteilsfall:
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Angestellter des Ministeriums X des Landes Y (M). Nach Erreichen der Altersgrenze endete das Angestelltenverhältnis zum . Am schloss der Kläger mit dem M einen als Werkvertrag bezeichneten Vertrag. Nach den Feststellungen des erhielt der Kläger für im Einzelnen in einer Leistungsbeschreibung festgelegte Leistungen, die der Abnahme bedurften, eine fest vereinbarte Vergütung. Das FG beurteilte die Tätigkeit des Klägers als selbständig und unterwarf die von ihm ausgeführten Leistungen der Umsatzsteuer.
Mit der Beschwerde wandte sich der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision durch das FG wegen der grundsätz...