Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Köln | Zeitpunkt der Besteuerung von Gewinnanteilen aus sog. S-Corporations
Bei den Einkünften eines Gesellschafters aus sog. S-Corporations handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte unterliegen der inländischen Besteuerung mithin erst nach erfolgter Ausschüttung (EFG 2012 S. 911).
Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kl. war Alleingesellschafter von zwei US-amerikanischen Corporations, die in den USA für die Besteuerung als sog. S-Corporations optiert hatten und deshalb in den USA nicht steuerpflichtig waren. Für das Streitjahr 2003 behandelte das FA die Gewinnanteile des Kl. aus den S-Corporations als steuerpflichtige Kapitalerträge mit der Begründung, dass dem Ansässigkeitsstaat Deutschland insofern das Besteuerungsrecht zustehe. [i]Das FG macht deutlich, dass die S-Corporation als Kapitalgesellschaft qualifiziert wirdDas FG macht deutlich, dass die S-Corporation unabhängig von ihrer Einordnun...