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Das Mietrechtsänderungsgesetz 2012
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-12696 Am ist der Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln von der Bundesregierung beschlossen worden. Nach der überlangen Ressortabstimmung unter den beteiligten Ministerien kann erwartet werden, dass die Kabinettsfassung ausgereift ist und deshalb so auch im Wesentlichen zum Gesetz wird. Anknüpfend an die Ausführungen des Verfassers in NWB 3/2012 S. 200 stellt der Beitrag die Neuerungen im Vergleich zum dort besprochenen Referentenentwurf (Stand ) vor.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Energetische Modernisierung
[i]Klimaschutzbelange werden nicht zugunsten des Vermieters berücksichtigt Die künftigen Regeln zur Modernisierung (§§ 555a bis 555f BGB-E) führen zwar im Bereich energetischer Baumaßnahmen zu verstärkten Duldungspflichten des Mieters, belassen es aber hinsichtlich der Mieterhöhung bei wirtschaftlich unsicheren und nachteiligen Folgen für den Vermieter. Anders als in der Fassung des Referentenentwurfs werden „Belange der Energieeffizienz und des Klimaschutzes” sowie die Interessen anderer Mieter im Gebäude bei der Abwägung zum Härteeinwand des Mieters hinsichtlich der Mieter...