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Einkommensteuer | Zahlungen und Gutschriften im Falle eines Anlagebetrugs
Die zwischen dem Anleger und einem Anlagebetrüger bestehenden Rechtsverhältnisse sind in jedem Einzelfall durch Auslegung der jeweiligen Verträge nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu ermitteln. Diese Rechtsverhältnisse seien, so das allen Steuerarten einheitlich zugrunde zu legen. Eine identische Zahlung könne nicht zu Zwecken der Einkommensteuer als Zinszahlung und zu Zwecken der Vermögensteuer als Kapitalrückzahlung gewertet werden. Durch die Gutschrift in den Büchern des Anlagebetrügers erfolge kein Zufluss. Der Anlagebetrüger sei kein leistungswilliger und leistungsfähiger Schuldner, auch wenn er zeitweise die gegen ihn gerichteten Forderungen begleicht. Besteuert würden nur die tatsächlich vollzogenen, nicht hypothetische...