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BMF 2.7.2012 IV D 2 - S 7287 a/09/10004 :003, NWB 28/2012 S. 2285

Umsatzsteuer | Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum durch das Steuervereinfachungsgesetz

Durch die Neufassung des § 14 Abs. 1 und 3 UStG durch Art. 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum neu gefasst worden. Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich reduziert. Nunmehr können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben hierzu veröffentlicht.