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BMF 05.06.2012 IV C 6 - S 2133 b/11/10016, BBK 13/2012 S. 582

Steuerrecht | BMF aktualisiert Taxonomien für E-Bilanz

Das BMF aktualisiert die Taxonomien für die E-Bilanz, die unter www.esteuer.de abgerufen werden können. Die aktualisierten Fassungen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen (d. h. ab 2013), zu verwenden. Das BMF beanstandet es aber nicht, wenn die neuen Taxonomien bereits für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 verwendet werden.

[i]BMF: Aktuelle Fassung der Taxonomie verwendenNach dem BMF muss die für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Diese Taxonomie kann auch für ein Vorjahr benutzt werden; umgekehrt darf aber eine veraltete Taxonomie eines Vorjahrs nicht für das aktuelle Wirtschaftsjahr verwendet werden.

Hinweise:

[i]Keine Rechtsgrundlage für Taxonomie Meiner Ansicht nach gibt es für die vom BMF eingeführte Taxonomie überhaupt keine Rechtsgrundlage. Denn § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG berechtigt nur zur Festlegung des Mindestumfangs ...