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Dienstwagen | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Unternehmern
Arbeitnehmer, die mit einem Dienstwagen weniger als 15 Fahrten pro Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen, können die Einzelbewertung des geldwerten Vorteils für diese Fahrten mit 0,002 % pro Fahrt und Entfernungskilometer wählen. Die Finanzverwaltung eröffnet diese neue Berechnungsmöglichkeit für alle noch offenen Fälle . Nach Ansicht der OFD Magdeburg bleibt die Wahlmöglichkeit der taggenauen Abrechnung ausdrücklich auf Arbeitnehmer beschränkt.
[i]Keine taggenaue Berechnung bei Gewinneinkünften Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkunftsarten (insbesondere Selbständige und gewerblich Tätige) gilt weiterhin die gesetzliche Regelung mit 0,03 % oder Fahrtenbuch . Die taggenaue Abrechnung kann damit auch nicht bei der Ermittlung des Kürzungsbetrags nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG herangezogen werden.
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