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Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen
[i]Myßen/Wolter, NWB 30/2009 S. 2313Seit dem Jahr 2010 sind Krankenkassenbeiträge nahezu vollständig steuerlich berücksichtigungsfähig, während sich solche Beiträge im Jahr 2009 – wenn überhaupt – nur in wesentlich geringerem Umfang steuerlich auswirkten. Noch nicht geklärt ist jedoch die steuerliche Behandlung von Krankenkassenbeitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009, die in 2010 gutgeschrieben werden. Fraglich ist, ob sich die Beitragsrückerstattungen aus 2009 mindernd auf die Abzugshöhe der Krankenkassenbeiträge in 2010 auswirken dürfen. Dagegen spricht, dass sich die Beiträge zur Krankenkasse in 2009 regelmäßig nicht steuerlich niederschlugen.
[i]BdSt: Verrechnung der Beitragsrückerstattungen 2009 in der ESt-Erklärung 2009Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) sollten im Jahr des Wechsels der Regelungen zum Abzug der Krankenkassenbeiträge die 2009er Beitragsrückerstattungen über eine Verrechnung in der Einkommensteuererklärung 2009 berücksichtigt werden. Dies müsse gegenüber dem Finanzamt zwar gesondert erklärt werden, führe aber regelmäßig zu keinen oder nur sehr geringen nachteiligen steuerlichen Auswirkungen. Diese Verfahrensweise entspricht – so der BdSt – dem eigentlichen Grundprinzip, bei Sonderausgaben und außergewöhnlic...