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BFH 19.04.2012 VI R 74/10, NWB 27/2012 S. 2202

Einkommensteuer | Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Dem in § 33 Abs. 4 EStG i. d. F. des StVereinfG 2011 und in § 64 Abs. 1 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 geregelten Verlangen, die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall formalisiert nachzuweisen, ist nach § 84 Abs. 3f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 auch im Veranlagungszeitraum 2006 Rechnung zu tragen. (2) Weder die in § 33 Abs. 4 EStG i. d. F. des StVereinfG 2011 normierte Verordnungsermächtigung noch der auf ihrer Grundlage ergangene § 64 Abs. 1 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 begegnet rechtsstaatlichen Bedenken. (3) Die in § 84 Abs. 3f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 angeordnete rückwirkende Geltung des § 64 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie ist von der Ermächtigung des § 33 Abs. 4 EStG i. d. F. des StVereinfG 20...