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EU-Erbrechtsverordnung trägt Bedürfnissen gesteigerter Mobilität Rechnung
Zu der am vom Rat der EU-Justizminister angenommenen EU-Erbrechtsverordnung erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Erben und Vererben betrifft so ziemlich alle Bürgerinnen und Bürger im Laufe ihres Lebens irgendwann einmal. Bislang bestimmt jeder EU-Mitgliedstaat in seinem nationalen Erbrecht, wer Erbe wird, welche Höhe Erbteile oder Pflichtteile haben, welche S. 431 [i]Unterschiedliche Regelungen in den EU-MitgliedsstaatenFormvorschriften für Testamente gelten und auf welche Weise Erben ihre Rechte nachweisen können. Die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten sind dabei ganz unterschiedlich ausgestaltet. Diese unterschiedlichen Regelungen können dazu führen, dass derselbe Erbfall in unterschiedlichen Staaten unterschiedlich beurteilt und behandelt wird. Auch werden Erbnachweise aus einem Mitgliedstaat der EU in den anderen Mitgliedstaaten häufig nicht anerkannt.
[i]Neue EU-Verordnung trägt zur Vereinfachung beiDadurch müssen Erben unter Umständen in verschiedenen Staaten parallel Erbnachweise beantragen. Die neue EU-Verordnung schafft durch einfache und unbürokratische Regelungen Abhilfe. In der Regel wird in Zukunft das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Rechtsunsicherheit und bürokratischer Aufwand werden durch di...