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Europäische Union | Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern
[i]Aufforderung der EU zur Änderung der Vorschriften für die Zulassung von überführten GebrauchtwagenAm 31. 5. 2012 hat die Europäische Kommission Zypern förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften für die Zulassung von aus anderen Mitgliedstaaten überführten Gebrauchtwagen zu ändern.
Nach zyprischem Recht wird bei der Überführung und Zulassung eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat, unabhängig vom Alter oder Kilometerstand des Fahrzeuges, die volle Zulassungssteuer erhoben. Sie wird auf der Grundlage von Fahrzeugkategorie, Hubraum und Kohlendioxidemissionen festgesetzt. Nach den zyprischen Rechtsvorschriften wird jedoch bei der Zulassung von Gebrauchtwagen in Zypern nicht deren Wertverlust berücksichtigt.
[i]Art. 110 AEUVDer EuGH urteilte, dass die Steuer für ein Gebrauchtfahrzeug aus einem anderen Mitgliedstaat nicht höher sein darf als die Steuer, die im Wert eines gleichartigen, im I...