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FG Hamburg | Überdachende deutsche Besteuerung bei „ständiger Wohnstätte” in Deutschland nach dem DBA Schweiz
Eine „ständige Wohnstätte” in einer Suite eines hotelähnlichen Beherbergungsbetriebs setzt als ständige Verfügungsmacht eine langfristige Rechtsposition für die Benutzung voraus (EFG 2012 S. 846).
Der Antragsteller wohnte in der Schweiz. Er war Mitinitiator eines Projektes zur Sanierung einer alten Kaufmannssommerresidenz und Umgestaltung zu einem Veranstaltungsort für gehobene Feiern und Tagungen. Er war zur Koordinierung der Baumaßnahmen ab 2001 häufig vor Ort.
Nach Ermittlungen des FA sollte er sich in 2003 mindestens 21 Mal für jeweils ein bis zwei Tage in Deutschland aufgehalten und dabei in einer der Suiten vor Ort übernachtet haben. Mit Hinweis auf eine Wohnstätte i. S. des Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz nahm das FA ein deutsches Besteuerungsrecht an (sog. überdachende Besteuerung). Dieses setzt jedoch eine dauerhafte Verf...