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NWB BB 7/2012 S. 197

Unleserlich erstellte Steuererklärung gilt als nicht abgegeben

Unternehmer, die ihren Drucker im Sparbetrieb laufen lassen und in der Folge eine nicht leserliche Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, müssen damit rechnen, dass die Erklärung als nicht abgegeben angesehen wird (vgl. NWB WAAAE-04418).