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NWB BB 7/2012 S. 198

Verpflichtung zur Abgabe von USt-Voranmeldungen durch elektronische Datenfernübertragung verfassungsgemäß

Die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung durch Unternehmer ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Gemäß § 18 Abs. 1 UStG kann das Finanzamt bei wirtschaftlicher oder persönlicher unzumutbarer Härte von einer elektronischen Abgabe absehen. Durch diese Härtefallregelung seien die Belange der Steuerpflichtigen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Für die Finanzverwaltung bestehe durch die elektronische Übermittlung die Möglichkeit der automatischen Weiterverarbeitung der Daten, die der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der besseren Kontrolle diene ( NWB LAAAE-06824).