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Neue Rechtsprechung zu Pflegekindschaftsverhältnissen mit Volljährigen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-11905 Auch für Pflegekinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder auf die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Zu einer bereits volljährigen Person kann ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht ohne Weiteres begründet werden. In Betracht kommt ein derartiges Verhältnis zu Personen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung. Der BFH hat in einer neueren Entscheidung die Kriterien herausgearbeitet, anhand derer in einschlägigen Fällen das Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu beurteilen ist ( NWB GAAAE-08758).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Familienähnliches Band zu volljährigen Pflegekindern
[i]Familienähnliches Band zu geistig BehindertenZu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses gehört u. a., dass das Pflegekind mit dem Steuerpflichtigen durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Ein derartiges Band kann zu einer bereits volljährigen Person nur unter besonderen Umständen begründet werden. Damit von einem Pflegekind gesprochen werden kann, muss sich dieses aufgrund einer geistigen oder seelischen Behinderung auf dem typischen Entwicklungsstand einer noch minderjährigen Person befin...