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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 707

Keine unbegrenzte Haftung der GmbH-Gesellschafter für Verluste bei fehlender Offenlegung

Dr. Jens Jeep

Mit [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-11894 seinem Urteil vom 6. 3. 2012 - II ZR 56/10 NWB TAAAE-08583 hat der BGH eine hoch umstrittene Frage beantwortet: Versäumen die Geschäftsführer die Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung, haften die Gesellschafter nicht unbegrenzt für die Verluste der Gesellschaft, sondern lediglich im Umfang einer Unterbilanz zum Offenlegungszeitpunkt. Diese Haftung trifft auch Erwerber eines Geschäftsanteils.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Entscheidung und Sachverhalt des BGH

[i]Wirtchaftliche Neugründung 2004 Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine vermögenslose GmbH ohne aktive Geschäftstätigkeit 2004 eine neue Firma, einen neuen Sitz, einen neuen Geschäftsführer und einen neuen Unternehmensgegenstand erhalten. Eine wirtschaftliche Neugründung wurde dennoch nicht gegenüber dem Registergericht offengelegt. [i]Anteilserwerb 2005/Insolvenz 2007 2005 wurde der einzige Geschäftsanteil veräußert. 2007 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet und der Insolvenzverwalter nahm die (neue) Gesellschafterin in Höhe der vollständigen zur Tabelle angemeldeten Insolvenzforderungen persönlich in Anspruch.

Der BGH bestätigte, dass es sich um eine wirtschaftliche Neugr...