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EuGH 12.06.2012 C-612/10, NWB 26/2012 S. 2123

Einkommensteuer | Kindergeld für EU-Bürger mit Beschäftigung in Deutschland

Der EuGH hat mit Urteilen vom entschieden, dass das Unionsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmern, für die er dem Grundsatz nach nicht zuständig ist, Familienleistungen zu gewähren. Wurde von dieser Befugnis jedoch Gebrauch gemacht, verletzt eine nationale Regelung, die diese Leistungen ausschließt, wenn in einem anderen Staat eine vergleichbare Leistung zu zahlen wäre, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Nach deutschem Recht hat eine Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Kindergeld wird jedoch nicht für ein Kind gezahlt, für das in einem anderen Mitgliedstaat eine vergleichbare Leistung bezogen werden kann. Nachdem die beiden Klä...