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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
Von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung kann nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, wenn sich der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der Wohnung vorbehalten hat. Darauf, dass er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich keinen Gebrauch gemacht hat, kommt es laut nicht an.
Der 9. Senat des FG Niedersachsen hatte erst kürzlich in einer anderen Rechtssache entschieden, dass die Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung auch dann zu unterstellen ist, wenn die Wohnung in geringem Umfang selbst genutzt wird, die jährlichen tatsächlichen Vermietungstage aber regelmäßig die Grenze von 75 % der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten. Das Gericht hatte die Revision wegen grundsätzlic...