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NWB Nr. 26 vom Seite 2163

Erfüllung der Beratungspflicht durch Mandantenrundschreiben?

Hinweispflichten des Steuerberaters

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Kann der Steuerberater seine Beratungspflicht gegenüber seinen Mandanten auch durch Rundschreiben anstelle von individuellen Anschreiben erfüllen? Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist, wie zu zeigen sein wird, zurückhaltend. Am ehesten dürfte die Form eines Mandantenrundschreibens dann geeignet sein, wenn die Mandanten lediglich in eher allgemeiner Form auf eine bevorstehende gesetzliche Neuregelung oder eine andere aktuelle steuerliche Frage hingewiesen werden sollen.

I. Mandantenrundschreiben in der Praxis

1. Beratungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters

[i]Beratungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters sind sehr weitreichendDer Steuerberater hat gegenüber seinen Mandanten sehr weitgehende Beratungs- und Hinweispflichten. In den Grenzen des ihm erteilten Auftrags ist der Steuerberater verpflichtet, den Mandanten umfassend zu beraten und ihn auch ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen sowie insbesondere auch über absehbare Änderungen der Steuerrechtslage zu unterrichten ( NWB KAAAB-78852; NWB EAAAC-15965). Die Beratung durch den Steuerberater muss dem Mandanten die notwendige Sach- und Rechtskunde auf steuerlichem und...