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BFH 13.03.2012 I R 46/11, StuB 12/2012 S. 493

Gewerbesteuer | Auf Vereinheitlichung von EDV-Standards gerichteter rechtsfähiger Verein als steuerbefreiter „Berufsverband”

Ein rechtsfähiger Verein, dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen stammen und der die EDV-seitige Standardisierung von Geschäftsprozessen in einem bestimmten Markt anstrebt, so dass alle marktrelevanten Geschäftsprozesse dieses Marktes unabhängig von den jeweils eingesetzten EDV-Systemen vollständig und vollautomatisch abgewickelt werden können, kann auch dann ein steuerbefreiter Berufsverband i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein, wenn die Mitglieder des Vereins in besonderem Maße profitieren werden, wenn sich die vom Verein präferierten Standards durchsetzen (Bezug: § 5 Abs. 1 Nr. 5 Sätze 1 bis 3 KStG 2002; § 3 Nr. 6 GewStG 2002; § 8b Abs. 1 KStG 2002).

Praxishinweise

Es ist aus Sicht des BFH für einen Berufs- oder Wirtschaftsverband typisch, dass er die allgemeinen wirtschaftlichen Interessen eines Berufsstands (Berufszweigs) oder eines Ind...