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Umsatzsteuer | Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” vom (BGBl 2011 I S. 2416) wurden u. a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom geändert. Mit diesen Änderungen wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis geltenden Rechtslage geführt wird.