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BFH 24.01.2012 I B 34/11, StuB 12/2012 S. 493

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Gewinnausschüttungen sachlich gewerbesteuerbefreiter Tochterkapitalgesellschaften zur Ermittlung des Gewerbeertrags der Mutterkapitalgesellschaft

(1) Eine selbst nicht nach § 3 Nr. 20 GewStG 2002 steuerbefreite Kapitalgesellschaft, die dem Betrieb von Altenheimen dient, muss die nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 von der Körperschaftsteuer befreiten Gewinnausschüttungen von 100 %igen Tochterkapitalgesellschaften, die Altenheime betreiben und nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002 von der Gewerbesteuer befreit sind, zur Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 hinzurechnen. (2) Die beschränkt persönliche bzw. sachliche Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002, die den konkreten Betreiber einer dort genannten Einrichtung begünstigt, entwickelt keine „Fernwirkung”, wonach sie einem nicht entsprechend begünstigten Ausschüttungsempfänger zugute käme. Der Ausschüttungsempfänger selbst „betreibt” auch dann keine im vorgenannten Sinne begünstigte Einrichtung, wenn er die Ausschüttungen voraussichtlich in weitere Beteiligun...