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StuB Nr. 12 vom Seite 479

Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Strafzumessungsrecht

Anmerkung zum

RA/StB Andreas Groß

Durch das wird die Verschärfung der Rechtsprechung zur Strafbemessung im Steuerstrafrecht maßgeblich fortgesetzt. Nachfolgend sollen zunächst die materiell-strafrechtliche bzw. strafprozessuale Problematik und später die hier interessierenden Aspekte des Besprechungsurteils aufgezeigt werden.

Kernfragen
  • Ab welchen Hinterziehungsbeträgen werden Freiheitsstrafen verhängt?

  • Weshalb droht eine Freiheitsstrafe bei Gesamt-Hinterziehung von mehr als 1 Mio € durch eine Vielzahl kleinerer Hinterziehungstaten, wenn nur eine dieser Taten mit Freiheitsstrafe abgeurteilt wird?

  • Welchen Hauptkritikpunkt vertritt der BGH gegenüber der Entscheidung des LG mit Blick auf die Bewährungsfrage?

I. Einleitung

Bereits seit Längerem ist bei dem für das Steuerstrafrecht zuständigen Revisionsgericht, dem 1. Strafsenat des BGH, eine Verschärfung der Rechtsprechung in der Strafzumessung, aber auch in der Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale zu verzeichnen. Bezüglich der Selbstanzeigemöglichkeiten nach § 371 AO straffte nicht nur die Rechtsprechung die Zügel, auch der Gesetzgeber schränkte die...