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Betriebliche Altersversorgung als Mittel der Mitarbeiterbindung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-11252 Der Erfolg eines Unternehmens im globalen Wettbewerb wird durch die Leistungsbereitschaft und Motivation seiner Mitarbeiter und Führungskräfte bestimmt. Die enge Bindung dieses fachlich qualifizierten Personals an das Unternehmen ist daher unverzichtbar. Als Maßnahme zur Mitarbeiterbindung greifen dabei immer mehr Unternehmen auf die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zurück. Diese steht wegen ihrer vielen Vorteile sowohl bei den Mitarbeitern als auch bei den Führungskräften hoch im Kurs. Vor der Erteilung einer Versorgungszusage sollte sich der Arbeitgeber jedoch darüber Gedanken machen, wie er die geplante Versorgung am besten mit den dafür vorgesehenen Mitteln und dem System des Betriebsrentengesetzes sowie der Steuergesetze umsetzen kann.
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Teilnahmeberechtigter Personenkreis
[i]Unterschiedliche Behandlung muss auf vernünftigen und einleuchtenden Erwägungen beruhenDer Arbeitgeber kann eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge auf bestimmte Mitarbeiter beschränken, die für ihn besonders wichtig sind und die er enger an das Unternehmen binden möchte. Er muss jedoch bei der Festlegung des an der Versorgung teilnehmenden Personenkreises den Gleichbehandlungsg...