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Insolvenzrecht | Prozessführungsbefugnis des Treuhänders zur Verteilungsabwehrklage
In einem Restschuldbefreiungsverfahren ist der Treuhänder während der Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners (sechs Jahre, § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO) als Partei kraft Amtes befugt, das nachträgliche Erlöschen einer im Schlussverzeichnis stehenden Forderung gegen den Insolvenzgläubiger im Klageweg geltend zu machen (Verteilungsabwehrklage, § 767 ZPO analog). Im entschiedenen Fall hatte das beklagte Land mit einer Steuerforderung in Höhe von 125,25 € gegen einen Steuererstattungsanspruch des Schuldners in Höhe von 105,25 € aufgerechnet. Der Treuhänder hatte mit seiner Klage Erfolg, mit der er beantragt hatte, die weitere Teilnahme des Fiskus für unzulässig zu erklären, soweit dessen in das Schlussverzeichnis aufgenommene Forderung den Betrag von 20 € überstieg. Er ist – so der BGH – prozessführun...