Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Steuersatz auf Leistungen einer gemeinnützigen GmbH im Rahmen eines Zweckbetriebs
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Zu den Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung bei § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG. (2) Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, unterliegen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH, die in Seminaren Betriebs- und Personalräte schulte. Sie brachte die Seminarteilnehmer auf Wunsch gegen gesondertes Entgelt mit Verpflegung in angemieteten Hotelräumen unter. Die Seminargebühren sind nach § 4 Nr. 22 UStG steuerfrei. Die Unterbringung und Verpflegung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gehört nicht zu den steuerfreien Umsätzen, was unstreitig war. Der GmbH wurde auch dafür nicht der begehrte ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG gewährt,...