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Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren
Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG in Kraft getreten
Das Gesetz [i]Zum Regierungsentwurf Pape, NWB 37/2011 S. 3108zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom (BGBl 2011 I S. 2582) ist – mit Ausnahme weniger Vorschriften – am in Kraft getreten. Für den Gesetzgeber ist damit die erste Stufe der Reform des Insolvenzverfahrens in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen. Das Bundesministerium der Justiz hat mit [i]Pape/Uhländer, Wichtige Gesetzestexte zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne 2012 ISBN: 978-3-482-63971-5dem „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen” mit dem Bearbeitungsstand 18. 1. 2012 schon einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem wieder einmal die Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens in Angriff genommen werden soll (kritisch zu dem Entwurf Grote/Pape, ZInsO 2012 S. 409). Demgegenüber beginnt für die Praxis gerade erst die Umsetzung des neuen Sanierungsgesetzes, dessen erhebliche Anwendungsprobleme sich schon jetzt zeigen und dessen „Erfolg”, der frühestens in einigen Jahren beurteilt werden kann, kaum absehbar ist. Zwar sind die Regelungsvorschläge des Regierungsentwurfs zum ESUG ungeachtet der teilweise deutlichen Kritik weitgehend so umgesetzt worden, wie s...