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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 5 V 294/11

Gesetze: FGO § 69, AO § 47, AO § 169, AO § 173, AO § 370, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 10, EStG § 9 Abs. 5, StGB § 299

Zu ernstlichen Zweifeln an der Berechtigung, Steuerfestsetzungen wegen Steuerhinterziehung zu ändern, wenn Betriebsausgaben/Werbungskosten dem Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG unterliegen

Leitsatz

Im summarischen Antragsverfahren können ernstliche Zweifel an der Berechtigung zur Änderung von Steuerfestsetzungen wegen neuer Tatsachen bestehen, wenn die rechtliche Beurteilung von Zahlungen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten auf Umständen beruht, die Unklarheit bei der strafrechtlichen Wertung eines Verhaltens als Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr hervorrufen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 50
DStRE 2013 S. 244 Nr. 4
PStR 2012 S. 216 Nr. 9
MAAAE-11062

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