Zu ernstlichen Zweifeln an der Berechtigung, Steuerfestsetzungen wegen Steuerhinterziehung zu ändern, wenn Betriebsausgaben/Werbungskosten
dem Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG unterliegen
Leitsatz
Im summarischen Antragsverfahren können ernstliche Zweifel an der Berechtigung zur Änderung von Steuerfestsetzungen wegen
neuer Tatsachen bestehen, wenn die rechtliche Beurteilung von Zahlungen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
auf Umständen beruht, die Unklarheit bei der strafrechtlichen Wertung eines Verhaltens als Bestechung oder Bestechlichkeit
im geschäftlichen Verkehr hervorrufen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 10 Nr. 50 DStRE 2013 S. 244 Nr. 4 PStR 2012 S. 216 Nr. 9 MAAAE-11062
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