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FG Sachsen-Anhalt 22.11.2011 4 K 1497/06, BBK 12/2012 S. 537

Steuerrecht | Überführung von BV in das Sonder-BV ist umsatzsteuerliche Wertabgabe

Die Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Einzelunternehmen in das Sonderbetriebsvermögen stellt umsatzsteuerlich eine Wertabgabe im Sinne von § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG dar. Die Bemessungsgrundlage richtet sich gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG nach den Wiederbeschaffungskosten der Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Entnahme.

[i]Sachverhalt Ein Einzelunternehmer gab zum sein Einzelunternehmen auf und führte sein Betriebsvermögen als Sonderbetriebsvermögen bei einer KG fort, die er zuvor gemeinsam mit seiner Ehefrau gegründet hatte. Das FG sah in der Überführung der Wirtschaftsgüter aus seinem Einzelunternehmen in das Sonderbetriebsvermögen eine Wertabgabe, weil die Wirtschaftsgüter zunächst dem Einzelunternehmen entnommen wurden und dann in das Sonderbetriebsvermögen eingelegt wurden.

Hinweis:

[i]Begriff: Unterscheidung zwischen Überführung und Übertragung Einkommensteuerlich handelte es sich ...