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Verschmelzung einer US-LLC auf ihre Schwester US-LLC
Verlustabzug bei Körperschaften
Bei der Verschmelzung zweier US-LLCs, durch die eine inländische Beteiligung auf die übernehmende US-LLC übertragen wird, stellt sich die Frage des Untergangs von steuerlichen Verlusten gemäß § 8c KStG bei der inländischen Körperschaft. Der Verlustabzug nach § 8c KStG stellt grundsätzlich auf eine zivilrechtliche Anteilsübertragung von mindestens 25 % bzw. 50 % innerhalb von fünf Jahren ab. US-LLCs werden für Zwecke der deutschen Besteuerung nach innerstaatlichem deutschem Steuerrecht als Steuersubjekte eingeordnet. Dabei kommt eine Einstufung als Körperschaft, Personengesellschaft oder auch unselbständige Niederlassung (Betriebsstätte) in Betracht. Die zivilrechtliche Bewertung der US-LLC als juristische Person kann somit im Einzelfall erheblich von der deutschen steuerlichen Einordnung abweichen. Der Beitrag zeigt am Beispiel der Verschmelzung zweier US-LLCs auf, in welchem Verhältnis die steuerliche Einordnung einer US-LLC zur zivilrechtlichen Betrachtung beim Verlustuntergang bei inländischen Beteiligungen aufgrund einer Verschmelzung steht.
I. Praxisbeispiel
Die Problematik des Verlustuntergangs bei einer inländischen Körperschaft durch die Verschmelzung der ...