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IWB Nr. 11 vom Seite 388

Kabinett beschließt JStG 2013

Am hat das Bundeskabinett den [i]Schaffung eines EU-Amtshilfegesetzes Entwurf eines JStG 2013 beschlossen. Mit dem JStG 2013 soll das deutsche Steuerrecht an Recht und Rechtsprechung der EU – insbesondere an die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU) angepasst werden. Weitere Maßnahmen greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes auf, dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren.

Mit dem EU-Amtshilfegesetz wird die „Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG” (Amtshilferichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Mit den Änderungen des § 43b EStG, der Anlage 2 zum EStG, des § 8b Abs. 9 und § 34 Abs. 7 KStG sowie des § 9 Nr. 4 GewStG wird die Regelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften an die Neufassung der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Mutter-Tochter-Richtlinie) angepasst. Die in der vergangenen Ausgabe von Salzmann analysierte Änderung des § 50d Abs. 1 EStG nach dem Entwurf des JStG 2013 ist unverändert übernommen worden. [i]International anerkannter Fremdvergleichsgrundsatz Um den international anerkann...