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Finnland | TV-Steuer geplant
[i]TV-Steuer soll die bisherige Fernsehgebühr ersetzen, da viele Fernsehnutzer sich bislang nicht registriert haben Die finnische Regierung hat einen Gesetzentwurf über die Einführung einer TV-Steuer zur Finanzierung des staatlichen Fernsehens in Finnland vorgelegt. Geplant ist, dass bei der Einkommensteuer ein Zuschlag von 0,68 % des steuerpflichtigen Einkommens (Arbeitseinkommen und Kapitaleinkünfte), maximal 140 € pro Jahr und bei der Körperschaftsteuer 350 € ab einem Jahresumsatz von mehr als 400.000 € und 700 € ab einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 € erhoben werden. Die TV-Steuer soll die Fernsehgebühr ersetzen, da viele Fernsehnutzer sich bisher nicht bei der entsprechenden staatlichen Behörde registriert haben.