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Erbrechtliche Gestaltungen bei Patchworkfamilien
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-10766 Bei Patchwork- bzw. Fortsetzungsfamilien existieren Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen. Mitunter kommen noch gemeinsame Kinder hinzu. Betroffen sind Alterspartnerschaften und Partnerschaften, in denen frühere Kinder möglichst leer ausgehen sollen, verwitwete Fortsetzungsfamilien mit bindenden Verfügungen aus einer früheren Beziehung sowie die moderne „Mehrbeziehungsfamilie„ mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Das gesetzliche Verwandtenerbrecht sowie das Ehegatten- bzw. Lebenspartnererbrecht berücksichtigen nicht die modernen Formen der Patchworkfamilien. In sämtlichen Fällen sind dringend Verfügungen von Todes wegen erforderlich, damit im Erbfall keine Katastrophe eintritt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Probleme des gesetzlichen Erb-, Pflichtteils- und Erbschaftsteuerrechts
[i]Stiefkinder bleiben unberücksichtigtEchte Stiefkinder, bei denen die Eltern verheiratet oder verlebenspartnert sind, werden zwar erbschaftsteuerlich eigenen Kindern gleichgestellt; im gesetzlichen Erbrecht existieren sie aber schlichtweg nicht. Bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet oder verlebenspartnert sind, kommen erbschaftsteuerliche Probleme hi...